Hundesteuer
Informationen zur Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die von Städten und Gemeinden erhoben wird. Die Höhe der Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Die Steuern für den zweiten und jeden weiteren Hund sind meist höher als für den ersten. Steuerermäßigungen gibt es häufig für Blindenhunde, Hütehunde oder auch für Hunde aus Tierheimen.
Die Hundesteuer beträgt zwischen 5 und 140 EUR im Jahr pro Hund. Für Kampfhunde sollte man dagegen von dem Zehnfachen ausgehen. Die Steuern für Zweit- und Dritthunde liegen in der Regel ca. 10-20 EUR über den Steuern für den Ersthund.