Maulkorbzwang bei Hunden
Rasseliste
In den meisten deutschen Bundesländern gibt es eine so genannte Rasseliste. In dieser Liste werden bestimmte Hunderassen aufgeführt, die als gefährlich gelten oder bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird. Diese „Listenhunde“ unterliegen je nach Bundesland (siehe Tabelle unten) verschiedenen Sonderregelungen. Neben dem Maulkorb- und Leinenzwang können auch Chippflicht, Versicherungspflicht, Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Pflicht zur sicheren Umzäunung und die Pflicht zur Sachkundeprüfung dazu gehören. Hält sich ein Besitzer nicht an die Maulkorbpflicht, muss er damit rechnen, ein Verwarnungsgeld zahlen zu müssen.
In den meisten Bundesländern können die Hunde nach einem bestandenen Wesenstest von den Auflagen befreit werden, die für Listenhunde gelten.
Auch gegen Hunde die nicht zu den Listenhunden gehören aber durch aggressives Verhalten aufgefallen sind, kann Maulkorb- und Leinenzwang verhängt werden. In manchen dieser Fälle müssen die Besitzer ihre Hunde sogar abgeben. Oftmals liegt bösartiges oder unkontrollierbares, bissiges Verhalten an der falschen Erziehung, da Hunde nun mal ihr Beissverhalten trainieren müssen.
Listenhunde müssen in der Regel ab dem 7. Lebensmonat einen Maulkorb tragen. Die sogenannten Kampfhunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die körperlich und physisch in der Lage sind, behinderte Menschen sind davon ausgeschlossen. Generell müssen Hunde in stark besuchten Straßen, Spielplätzen und in Städten an die Leine genommen werden. Achten Sie aber darauf, dass ihr Hund nicht ständig den Maulkorb trägt – denn das ist nicht tierschutzgerecht. Die Folgen könnten sein, dass der Hund noch aggressiver reagiert.
Übersicht der Rasselisten in den verschiedenen Bundesländern:
Für die Detailansicht bitte auf das Bild klicken.